Zu Beginn dieses Tagesordnungspunktes wiederholte Herr Edgar Prokopf seine Anfrage aus TOP 1. Bei der Kanalbaustelle würden seiner Meinung nach zu große Schäden hinterlassen. Seines Erachtens sei der eingesetzte Bagger für diese Baumaßnahme zu groß. Es hätte vielmehr ein Radbagger zum Einsatz kommen müssen.

Durch die größere Krafteinwirkung des Backers werde die Teerdecke beschädigt, außerdem sei die Baustelle nicht genügend durch das Ingenieurbüro beaufsichtigt worden.

 

Herr Diplomingenieur Janata hielt dem entgegen, dass der Einsatz eines großen Backers notwendig gewesen wäre, wegen der vorgefundenen Felsbrocken. Außerdem verwies er darauf, dass ein großer Backer weniger Erschütterungen mit sich bringe.

 

Stadtrat Roth wies darauf hin, dass der Kettenbagger die Straßendecke ohne Aufschüttung bzw. untergelegte Bretter befahren habe.

 

Stadtrat Schnellbach vertrat die Meinung, dass der Einsatz eines Meiselbaggers weniger Schäden verursacht hätte.

 

2. Bürgermeister Tauchmann ging auf die Honorarforderungen des Ingenieurbüros für Bauoberleitung und Bauüberwachung ein. Es sei seiner Meinung hierfür keine ordnungsgemäße Leistung erbracht worden.

 

Auf Anfrage von Stadtrat Schnellbach erklärte Herr Janata, dass vor Beginn der Bauarbeiten keine Bodengrunduntersuchung durchgeführt wurde.

Er erklärte weiter, dass die Baufirma entsprechend den Vorgaben der Ausschreibung arbeite.

Grundsätzlich werde Baufirmen nicht vorgeschrieben mit welchem Gerät sie die Arbeiten ausführen.

 

Stadtrat Schnellbach gab zu Bedenken, dass nach seiner überschlägigen Berechnung gegebenenfalls ca. 40.000 € an Straßenausbaubeiträgen an die Bürger weitergeben werden müssten und diese hierüber auch informiert werden sollten.

 

Hierzu erklärte Verw.fachwirt Freund nochmals, dass die Verwaltung überprüfen müsse, aber keinesfalls zum jetzigen Zeitpunkt eine Aussage treffen könne, ob eine Beitragserhebung überhaupt möglich ist.

 

Zum Abschluss der Diskussion konnte festgehalten werden, dass Herr Dipl.Ing. sich um die Einschaltung eines Bodenmechanikers zur Erstellung eines entsprechenden Bodengutachtens bemühen werde und dass dieses Gutachten dann dem Stadtrat vorgelegt werden soll.

 

Bei dem unter TOP 1 bereits behandelten Kanalrohrbruch legte Herr Janata dar, dass der Selbe sich außerhalb der seinerzeitigen Kanaltrasse, die durch die Fa. Trautmann hergestellt wurde, befinde. Erst bei Aufgrabungen könne dokumentiert und festgestellt werden, auf welche Ursache der Schaden zurückzuführen ist.

 

Herr Janata informierte dann den Stadtrat über die Abrechnung des Bauabschnittes des Abwasserzweckverbandes.

In einer Besprechung am 29.07.2003 wurde mit dem Beteiligten Abwasserzweckverband, Stadt und Wasserzweckverband die zu erfolgenden Aufteilung der Rechungen festgelegt.

Die Auftragssumme für die Baumaßnahme belief sich auf 372.414 € brutto. Abgerechnet wurden 465.000 €. Es ergab sich somit eine Kostenmehrung von 92.800,00 €.

Es fielen zusätzliche Arbeiten an, die nicht ausgeschrieben waren in Höhe von 109.000,00 €.

Die eigentliche Baumaßnahme wurde um ca. 19.000,00 € günstiger abgerechnet.

Die Summen wurden von ihm in ihrer Einzelaufteilung erläutert.

 

Moniert wurde von Stadtrat Schnellbach, dass die Außenanlage Lohbrunnen mit ursprünglich 10.000,00 € angeben war und jetzt mit 19.000,00 € abgerechnet wird.

2. Bürgermeister Tauchmann wies außerdem darauf hin, dass aus der Wasserrinne bereits wieder Wasser zur Straße hin austrete.

Herr Janata erklärte, dass keine Arbeiten ohne Absprache mit den Auftraggebern vergeben wurden. Bezüglich der Wasserrinne wurde bereits bei der bauausführenden Firma reklamiert.

 

 


Der Stadtrat von Stadtprozelten stimmt den Nachtragsangeboten im Zusammenhang mit der Ausführung der Baumaßnahme Regenüberlaufbauwerk und Auslaufleitung zum Main für die, die Stadt betreffenden Gewerke in Höhe von 16.294,95 € zu.

 

 


Abstimmungsergebnis:

Mitglieder

Abstimmungs-ergebnis:

Gesamtzahl:

Anwe-send u. stimmbe-rechtigt

für

 

den Be-schluss

gegen

 

den Be-schluss

13

9

9

0