Beschluss: beschlossen

Abstimmung: Ja: 13, Nein: 0

Bgm. Aulbach gab die Stellungnahme der Verwaltung zur Kenntnis:

 

Das Bauvorhaben liegt im Bereich des Bebauungsplanes „See- und Schnackenwiesen“ (MI-Gebiet).

 

Das Bauvorhaben stimmt nicht mit den Festsetzungen des Bebauungsplanes überein:

 

  • Die nördliche Baugrenze (unterhalb der 20 kv-Leitung) wird überschritten.

 

 

Die Fa. Karl ist sich selbst Nachbar.

 

Der Gemeinderat nahm Einsicht in die Planunterlagen.


Der Gemeinderat von Altenbuch stimmt dem Bauvorhaben der Fa. Edmund Karl GmbH, Hohe Bergstr. 6, 97901 Altenbuch zur LKW-Hallenerweiterung/Erhöhung Dachstuhl der vorhanden LKW-Halle/Fassadenänderung auf dem Grundstück Fl.Nr.: 900/20, Gemarkung Unteraltenbuch zu.

 

Hinsichtlich der Überschreitung der nördlichen Baugrenze wird Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes „See- und Schnackenwiesen“ gem. § 31 Abs. 2 BauGB erteilt.


Abstimmungsergebnis:

Mitglieder

Abstimmungs-ergebnis:

Gesamtzahl:

Anwe-send u. stimmbe-rechtigt

für

 

den Be-schluss

gegen

 

den Be-schluss

13

13

13

0