Bgm. Aulbach gab die Stellungnahme der Verwaltung zur Kenntnis:
Das Bauvorhaben liegt im Bereich des Bebauungsplanes „See- und Schnackenwiesen“ (MI-Gebiet).
Das Bauvorhaben stimmt nicht mit den Festsetzungen des Bebauungsplanes überein:
- Die nördliche Baugrenze (vorgeschrieben 4m zur Bachstraße; geplant nur noch 0,65 cm zur Straße) wird überschritten.
- Die Dachform wird nicht eingehalten; geplant ist Pultdach, vorgeschrieben Satteldach.
Die Fa. Karl ist sich selbst Nachbar.
Der Gemeinderat
nahm Einsicht in die Planunterlagen.
Hinsichtlich der Überschreitung der nördlichen Baugrenze sowie der Dachform wird Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes „See- und Schnackenwiesen“ gem. § 31 Abs. 2 BauGB erteilt.
Abstimmungsergebnis:
Mitglieder
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Abstimmungs-ergebnis: |
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Gesamtzahl: |
Anwe-send u.
stimmbe-rechtigt |
für den Be-schluss |
gegen den Be-schluss |
13 |
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