Beschluss: beschlossen

Abstimmung: Ja: 11, Nein: 1

Bgm. Aulbach gab die Stellungnahme der Verwaltung zur Kenntnis:

 

Im Jahre 2008 findet wieder eine Schöffenwahl statt. Nach § 36 Gerichtsverfassungsgesetz (GVG) i.V.m. der Schöffenbekanntmachung vom 18.09.2007 ist von der Gemeinde Altenbuch bis spätestens 15.05.2008 eine Vorschlagsliste mit 1 zum Schöffenamt geeigneten Person aufzustellen, die unmittelbar danach öffentlich aufzulegen ist.

Nach der öffentlichen Aufforderung haben sich bis zum 31.03.2008 keine Personen für die Benennung ein die Schöffen-Vorschlagslisten gemeldet.

Somit hat der Gemeinderat eine geeignete Person zu benennen.

 

Nach kurzer Diskussion wurde 2. Bgm. Ritzler für das Schöffenamt vorgeschlagen.


Der Gemeinderat Altenbuch benennt Herr 2. Bgm. Ritzler Bernd zur Aufnahme in die Schöffen-Vorschlagsliste.


Abstimmungsergebnis:

Mitglieder

Abstimmungs-ergebnis:

Gesamtzahl:

Anwe-send u. stimmbe-rechtigt

für

 

den Be-schluss

gegen

 

den Be-schluss

13

12

11

1

 

2. Bgm. Ritzler schied gem. Art. 49 GO von der Beratung und Abstimmung aus.

 

Gegenstimme: Gemeinderat Ulrich.