Bgm. Aulbach gab die Stellungnahme der Verwaltung zur Kenntnis:
Im Jahre 2008 findet wieder eine Schöffenwahl statt. Nach
§ 36 Gerichtsverfassungsgesetz (GVG) i.V.m. der Schöffenbekanntmachung vom
Nach der öffentlichen Aufforderung haben sich bis zum
Somit hat der Gemeinderat eine geeignete Person zu benennen.
Nach kurzer Diskussion wurde 2. Bgm. Ritzler für das Schöffenamt vorgeschlagen.
Der Gemeinderat Altenbuch benennt Herr 2. Bgm. Ritzler Bernd zur Aufnahme in die Schöffen-Vorschlagsliste.
Abstimmungsergebnis:
Mitglieder
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Abstimmungs-ergebnis: |
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Gesamtzahl: |
Anwe-send u.
stimmbe-rechtigt |
für den Be-schluss |
gegen den Be-schluss |
13 |
12 |
11 |
1 |
2. Bgm. Ritzler schied gem. Art. 49 GO von der Beratung und Abstimmung aus.
Gegenstimme: Gemeinderat Ulrich.