Beschluss: beschlossen

Bgm. Aulbach bat die 7 neuen Gemeinderatsmitglieder vorzutreten.

 

Gemäß Art. 31 Abs. 4 GO sind in der ersten nach ihrer Berufung stattfindenden öffentlichen Sitzung alle neugewählten Gemeinderatsmitglieder zu vereidigen. Die Vereidigung entfällt für die wiedergewählten Stadtratsmitglieder.

Die Eidesformel ergibt sich aus Art. 31 Abs. 4 GO:

 

„Ich schwöre Treue dem Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland und der Verfassung des Freistaates Bayern.

Ich schwöre, den Gesetzen gehorsam zu sein und meine Amtspflichten gewissenhaft zu erfüllen.

Ich schwöre, die Rechte der Selbstverwaltung zu wahren und ihren Pflichten nachzukommen, so wahr mir Gott helfe.“

 

Die o.g. Eidformel wurde von Bgm. Aulbach abgenommen.

 


-/-