Beschluss: beschlossen

Abstimmung: Ja: 12, Nein: 0, Anwesend: 0

Zur Neuaufstellung des Bebauungsplanes „Solarpark Bischbrunn“ mit Flächennutzungsplanänderung wird die Gemeinde Altenbuch als Nachbargemeinde im Rahmen der Beteiligung der Träger öffentlicher Belange gem. 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB gehört.

 

Frist hierzu ist bis zum 12.06.20; da das Anschreiben erst am 28.05.20 in Altenbuch bzw. 29.05.20 in der VGem angekommen ist, war die Frist nicht zu halten. Eine Verlängerung wurde beantragt.


Der Gemeinderat von Altenbuch nimmt die Planung zur Neuaufstellung des Bebauungsplanes „Solarpark Bischbrunn“ mit Flächennutzungsplanänderung im Rahmen der §§ 3 Abs. 2 und 4 Abs. 2 BauGB zur Kenntnis.

 

Es werden keine Bedenken geäußert.


Abstimmungsergebnis:

Mitglieder

Abstimmungsergebnis:

Gesamtzahl:

Anwesend u. Stimmbe-rechtigt

für

den Be-schluss

gegen

den Be-schluss

13

12

12

0