Beschluss: Kenntnis genommen

1. Vors. Hörnig gibt die Stellungnahme der Verwaltung dem Gremium zur Kenntnis:

 

Gem. Art. 35 KommZG wird der Verbandsvorsitzende und sein Stellvertreter von der Verbandsversammlung aus ihrer Mitte gewählt. Es wird geheim abgestimmt. Gewählt ist, wer mehr als die Hälfte der abgegebenen gültigen Stimmen erhält. Neinstimmen und leere Stimmzettel sind ungültig. Wird die Mehrheit im ersten Wahlgang nicht erreicht, so findet eine Stichwahl unter den beiden Bewerbern mit den höchsten Stimmenzahlen statt. Bei Stimmengleichheit in der Stichwahl entscheidet das Los (Art. 33 Abs. 3 KommZG).

 

Mit der Wahldurchführung wurde die Schriftführerin beauftragt. 

 

Frau Tschöp bat um die Benennung von Wahlvorschlägen.

 

Verbandsräte Roth und Bgm. Amend schlagen Verbandsrat Bgm. Wolfgang Hörnig vor

 

Weitere Vorschläge werden nicht gemacht.

 

Hiernach werden die Stimmzettel verteilt.

 

Auf den Bewerber Bgm. Hörnig entfallen                                               7 Stimmen.

 

Bgm. Hörnig nimmt die Wahl an. Mitten in der Generalsanierung der Verbandsschule mache die Beibehaltung des Vorsitzenden Sinn, so der Vorsitzende.

 

Es wurde um die Benennung von Wahlvorschlägen für den stellvertretenden Vorsitzenden gebeten.

 

Vors. Hörnig schlägt Verbandsrat Bgm. Andreas Amend vor.

 

Weitere Vorschläge werden nicht gemacht.

 

Hiernach werden die Stimmzettel verteilt.

 

Auf den Bewerber Verbandsrat Bgm. Amend entfallen                       7 Stimmen.

 

Verbandsrat Bgm. Amend nimmt die Wahl zum 2. Vorsitzenden an.

 

2. Vors. Amend merkt an, dass Bausachen sein Herzblut seien und er die Wahl deshalb gerne annehme.


Abstimmungsergebnis:

Mitglieder

Abstimmungsergebnis:

Gesamtzahl:

Anwesend u. Stimmbe-rechtigt

für

den Be-schluss

gegen

den Be-schluss