Beschluss: beschlossen

Bgm. Aulbach bat die nun gewählten weiteren Bürgermeister vorzutreten um den Eid zu leisten.

 

Der erste Bürgermeister nimmt gemäß Art. 31 Abs. 4 Satz 5 GO den neu gewählten weiteren Bürgermeistern den Eid nach Art. 37 KWBG ab:  

 

„Ich schwöre Treue dem Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland und der Verfassung des Freistaates Bayern.

Ich schwöre, den Gesetzen gehorsam zu sein und meine Amtspflichten gewissenhaft zu erfüllen.

Ich schwöre, die Rechte der Selbstverwaltung zu wahren und ihren Pflichten nachzukommen, so wahr mir Gott helfe.“


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