Sitzung: 07.05.2008 Gemeinderat Altenbuch
Beschluss: beschlossen
Bgm. Aulbach bat die nun gewählten weiteren
Bürgermeister vorzutreten um den Eid zu leisten.
Der erste
Bürgermeister nimmt gemäß Art. 31 Abs. 4 Satz 5 GO den neu gewählten weiteren
Bürgermeistern den Eid nach Art. 37 KWBG ab:
„Ich schwöre Treue
dem Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland und der Verfassung des
Freistaates Bayern.
Ich schwöre, den
Gesetzen gehorsam zu sein und meine Amtspflichten gewissenhaft zu erfüllen.
Ich schwöre, die
Rechte der Selbstverwaltung zu wahren und ihren Pflichten nachzukommen, so wahr
mir Gott helfe.“
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