Beschluss: beschlossen

Abstimmung: Ja: 13, Nein: 0, Anwesend: 0

Bgm. Kroth gab die Stellungnahme der Verwaltung dem Gremium zur Kenntnis:

 

Mit Schreiben vom 30.04.2020 legte die Kommunalberatung Dr. Schulte-Röder die Gebührenkalkulationen für die Wasserversorgung und Abwasserbeseitigung vor.

 

Hiernach ergibt sich für den neuen Kalkulationszeitraum 2021 bis 2023 eine Benutzungsgebühr für die Wasserversorgung von 3,67 €/m³ gegenüber dem aktuellen Gebührensatz von 4,26 €/m³.

Für die Entwässerung errechnet sich eine Benutzungsgebühr von 4,90 €/m³ gegenüber dem aktuellen Gebührensatz von 3,17 €/m³.

 

Nach Art. 8 Abs. 2 KAG soll das Gebührenaufkommen die nach betriebswirtschaftlichen Grundsätzen ansatzfähigen Kosten einschließlich der Kosten für die Ermittlung und Anforderung von einrichtungsbezogenen Abgaben decken. Sind die Schuldner zur Benutzung verpflichtet, so soll das Aufkommen die Kosten nicht übersteigen.

 

Ab 01.01.2001 ist aufgrund der Änderung von § 20 Abs. 4 KommHV für eine Kostenüberdeckung bei kostenrechnenden Einrichtungen die Bildung von Sonderrücklagen grundsätzlich zwingend vorgeschrieben. Kostenüber- bzw. –unterdeckungen werden sachgerecht in den Benutzungsgebührenkalkulationen nachgewiesen.

 

Aus diesem Grund wird für die Wasserversorgung die Senkung der Verbrauchsgebühr auf 3,67 €/m³ netto zum 01.01.2021 vorgeschlagen.

 

Für die Entwässerung wird die Erhöhung des Gebührensatzes auf 4,90 €/m³ zum 01.01.2021 vorgeschlagen.

 

Stadtrat Weiskopf erkundigte sich nach dem 3 -Jahreskalkulationszeitraum und den sich daraus ergebenden Entwicklungen der Preise.

 

Stadtrat Piplat führte aus, dass es keine Alternative zur Gebührenanpassung gebe und man bereits 2012 bei einer Abwassergebühr von 4,90 € war. Der sich ergebende Überschuss war einem Kalkulationsfehler zu Grunde gelegen und man habe wieder das alte Niveau erreicht. Zudem habe man auch Investitionen getätigt, die sich auf die Gebühren auswirken.


Der Stadtrat von Stadtprozelten nimmt die Gebührenkalkulation Wasserversorgungs- und Entwässerungseinrichtung zur Kenntnis.

Für den neuen Kalkulationszeitraum 2021 bis 2023 werden die Gebühren wie folgt festgesetzt:

-       Die Verbrauchsgebühr des aus der Wasserversorgungseinrichtung entnommenen Wassers wird ab dem 01.01.2021 auf 3,67 €/m³ zuzüglich 7 % MwSt. gesenkt.

-       Die Einleitungsgebühr für Abwasser wird ab dem 01.01.2021 auf 4,90 €/m³ erhöht.


Abstimmungsergebnis:

Mitglieder

Abstimmungsergebnis:

Gesamtzahl:

Anwesend u. Stimmbe-rechtigt

für

den Be-schluss

gegen

den Be-schluss

13

13

13

0