Beschluss: beschlossen

Abstimmung: Ja: 13, Nein: 0

Gemäß Art. 45 Abs. 1 GO hat sich der neugewählte Gemeinderat eine Geschäftsordnung zu geben.

 

Es wurde Mit der Sitzungsladung wurden der Geschäftsordnungsentwurf und der Satzungsentwurf zugestellt.

Der Neuvorschlag lehnt sich im Wesentlichen an die amtliche Mustergeschäftsordnung des Bayerischen Gemeindetages und die bisherige Geschäftsordnung an.

 

Gleiches gilt für die Satzung.

 

Zum Geschäftsordnungsentwurf wurden folgende Änderungen gewünscht:

 

  • Auf Vorschlag von Gemeinderat Hruby soll die Entscheidung über Personalangelegenheiten ganz beim Gemeinderat verbleiben. Die §§ 2 Nr. 18 und 7 Abs. 1 Nr. 5 sind entsprechend anzupassen.

 

  • Folgende Beträge wurden in § 7 Abs. 2 Nr.

2a) 3.200,00 €

2b) alle Beträge auf 0,00 €

2c) 0,00 € bei außerplanmäßigen Ausgaben; 1.000,00 € bei überplanmäßigen

       Ausgaben

bestätigt bzw. geändert.

 

  • In § 28 Abs. 3 soll aufgenommen werden, dass die Nein-Stimmen im Protokoll namentlich geführt werden.

 

  • In § 17 Abs. 2 wird der Sitzungstag auf donnerstags gelegt.

 

 

Mit den oben aufgeführten Änderungen bestand Einverständnis im Gemeinderat.

 

Gemeinderat Hruby sprach sich zudem aus, öfters (als im letzen Jahr) eine Gemeinderatsitzung abzuhalten.

 

Weiterhin wurden die gestellten Fragen zur Geschäftsordnung aus dem Gemeinderat vom Bgm. bzw. der Verwaltung beantwortet.



Abstimmungsergebnis:

Mitglieder

Abstimmungs-ergebnis:

Gesamtzahl:

Anwe-send u. stimmbe-rechtigt

für

 

den Be-schluss

gegen

 

den Be-schluss

13

13

13

0